Hier der Versuch, die verschiedenen Haftungsmöglichkeiten  aufzuzählen und zu unterscheiden.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit führen immer zu Haftung, solche Schäden sind auch von einer bestehenden Versicherung nicht gedeckt.

Hier gehen wir von fahrlässigen Fehlern oder von höherer Gewalt aus, d.h. einem geringen oder gar keinem Verschulden seitens des Verursachers. Inwieweit daraus eine Haftung entsteht, entscheidet ein Richter aufgrund des Bildes, dass er sich von den Umständen gemacht hat.

Zusätzlich haben wir die Versicherungsbedingungen von Vereinshaftpflichtversicherungen als Anhaltspunkte genommen.

 

Braun - wer ist geschädigt worden

Blaugrau - was für ein Schaden ist entstanden

Blassgrün - Verursacher- Was hat den Schaden ermöglicht, also in welchem Bereich ist was schiefgelaufen:

 hier sind keine technischen oder menschlichen Fehler gemeint, sondern ein Verhalten, dass mit den offiziell geltenden Regelungen (Hausordnung, Sicherheitscharta) nicht vereinbar ist

 

 

Hierzu gehört auch die Checkbox, der grüne Haken bedeutet:

Ja. da hat jemand einen Fehler  gemacht, aber er hat die Regelungen eingehalten, formal ist ihm nichts vorzuwerfen. Der Fehler passierte eben trotz Vorsicht.

Bei technischen Geräten ist dies nicht vermeidbar.

Die zu klärende Frage ist das Mass der Verschuldung.

 

Rot steht für Fehlverhalten an dieser Stelle, damit sind nicht  technische Fehler gemeint (z.B.Geräteversagen, Beschädigung....), sondern Fehler, die eigentlich durch Vorsicht, Info und Kontrolle nicht vorkommen sollten.

 

ABER bitte unterscheiden: Sollte z.B.  ein Haftungsauschluss gegenüber dem Besucher als unwirksam erklärt werden (weil der Besucher z.B. keine Zeit hatte, diesen vor Unterschrift zu lesen), dann könnte man vermuten, dass der  Mitarbeiter (in diesem Fall) mangels Schutz haftet.

FALSCH:

siehe Checkbox:

Der Verursacher ist hier die ORGA, und sie haftet auch dafür.

Der Mitarbeiter konnte sich darauf verlassen, dass die ORGA ihre Arbeit genauso zuverlässig erledigt wie er seine. Und er muss einen solchen Fehler auch nicht erkennen.

 

Umgekehrt haftet ein Mitarbeiter voll, der sich nicht an die Vereinbarungen hält, es sei denn, die ORGA weiss das seit längerem und hat nichts dagegen unternommen (Duldung, fehlende Aufsicht).

 

 

logische Aufteilung:

Grün - keine Haftung bzw Haftungsausschluss kann wirksam sein

lachsfarben - Haftung besteht

 

Ein paar fälle gibt es noch, in denen es zwar fraglich ist, ob eine Haftung besteht, in denen aber möglicherweise ein Versicherung für den Schaden aufkommen könnte