Hier der Versuch, die verschiedenen Haftungsmöglichkeiten aufzuzählen und zu unterscheiden.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit führen immer zu Haftung, solche Schäden sind auch von einer bestehenden Versicherung nicht gedeckt.
Hier gehen wir von fahrlässigen Fehlern oder von höherer Gewalt aus, d.h. einem geringen oder gar keinem Verschulden seitens des Verursachers. Inwieweit daraus eine Haftung entsteht, entscheidet ein Richter aufgrund des Bildes, dass er sich von den Umständen gemacht hat.
Zusätzlich haben wir die Versicherungsbedingungen von Vereinshaftpflichtversicherungen als Anhaltspunkte genommen.
Braun - wer ist geschädigt worden
Blaugrau - was für ein Schaden ist entstanden
Blassgrün - Verursacher- Was hat den Schaden ermöglicht, also in welchem Bereich ist was schiefgelaufen:
hier sind keine technischen oder menschlichen Fehler gemeint, sondern ein Verhalten, dass mit den offiziell geltenden Regelungen (Hausordnung, Sicherheitscharta) nicht vereinbar ist
Hierzu gehört auch die Checkbox, der grüne Haken bedeutet:
Ja. da hat jemand einen Fehler gemacht, aber er hat die Regelungen eingehalten, formal ist ihm nichts vorzuwerfen. Der Fehler passierte eben trotz Vorsicht.
Bei technischen Geräten ist dies nicht vermeidbar.
Die zu klärende Frage ist das Mass der Verschuldung.
Rot steht für Fehlverhalten an dieser Stelle, damit sind nicht technische Fehler gemeint (z.B.Geräteversagen, Beschädigung....), sondern Fehler, die eigentlich durch Vorsicht, Info und Kontrolle nicht vorkommen sollten.
ABER bitte unterscheiden: Sollte z.B. ein Haftungsauschluss gegenüber dem Besucher als unwirksam erklärt werden (weil der Besucher z.B. keine Zeit hatte, diesen vor Unterschrift zu lesen), dann könnte man vermuten, dass der Mitarbeiter (in diesem Fall) mangels Schutz haftet.
FALSCH:
siehe Checkbox:
Der Verursacher ist hier die ORGA, und sie haftet auch dafür.
Der Mitarbeiter konnte sich darauf verlassen, dass die ORGA ihre Arbeit genauso zuverlässig erledigt wie er seine. Und er muss einen solchen Fehler auch nicht erkennen.
Umgekehrt haftet ein Mitarbeiter voll, der sich nicht an die Vereinbarungen hält, es sei denn, die ORGA weiss das seit längerem und hat nichts dagegen unternommen (Duldung, fehlende Aufsicht).
logische Aufteilung:
Grün - keine Haftung bzw Haftungsausschluss kann wirksam sein
lachsfarben - Haftung besteht
Ein paar fälle gibt es noch, in denen es zwar fraglich ist, ob eine Haftung besteht, in denen aber möglicherweise ein Versicherung für den Schaden aufkommen könnte
Gefahrenquellen-Sammlung:
Alle Elektromaschinen, die für die Werkstatt gedacht sind:
Bohrmaschine, Schleif- Fräs- , Stichsäge, Kreissäge, Heissluft, Druckluft
Alle Geräte, die medizinischen Zweck haben (Inhalator, Blutdruckgerät,...)
Alle Geräte, deren korrekte Funktion mit vorhandenen Mitteln nicht überprüft werden kann
Mikrowelle, Inhalator, Funkverstärker, geschlossene Kühl- oder Heizkreisläufe, Elektrische Fliegenkiller
Geräte, die Haare oder Kleidung "einziehen" können:
Aktenvernichter, Laubhächsler, Gebläse, Wurstmaschine (Wolf), Getreidemühlen, Kaffemühlen, Mixer,....
Geräte, bei deren Betrieb man sich einklemmen kann:
Garagentor, Dampfmaschine, Autoscheibenwischer,...
Geräte, die Schnittverletzungen versursachen können:
Mixer, Kaffemühle, Asthächsler, Heckenscheren, Rasentrimmer, Astscheren,....
Geräte, die Hitze, chemische Belastung oder schädliche Strahlung erzeugen (laser, Mikrowelle, Magnetfeld, Hochfrequnz, Lautstärke, Hochspannung,u.v.m. oder mit
Treibstoffen Chemikalien versorgt/betrieben werden
Heissluftgebläse, Fön, Herd, Wasserkocher, Kaffemaschine, Energiesparlampen, Stromgenerator, Laser, Mikrowelle
Rotationsmaschinen:
Schwingschleifer, Massagegeräte, alle Geräte mit schnellaufenden Wellen, von denen sich etwas lösen könnte.
Besonders beanspruchte Geräte:
Alle Geräte, bei denen Alterung besonders sicher zu Isolationsschäden, defekten Kabelbefestigungen und anderen Probleme mit sprödem Material führen. Heizdecken, Massageauflagen. Aber auch Geräte. die Witterungseinflüssen oder dauerndem Wasserdruck, permanent wechselnder Hitze / Kälte oder anderen zerstörerischen Einflüssen aushalten müssen.
Fahrradbremse Ventilatoren Rasenmäher Laser Quadkopter Gasbrenner Rattenfallen
Alle Geräte aller Schutzklassen mit mehr als Schutzkleinspannung also mehr als (48 bis) 60 Volt
auch als Netzspannung 230 V bezeichnet (auch 110 V eingeschlossen) natürlich auch bei noch mehr Spannung
Alle Geräte mit Schutzkleinspannung , sofern sie mit grossen Kondenstoren oder Hochspannungstransformatoren ausgestattet sind, besonders auch Elektro-Antriebssysteme.
Das heisst nur, dass von diesen Geräten eine bekannte Gefahr ausgeht.
Dieser muss man mit geeigneten Massnahmen begegnen - oder aber die Reparatur
mit Verweis auf die Gefahr (und die fehlende Möglichkeit zur Abwendung / Überprüfung) ablehnen.
Da ist oft der Tip wertvoller, welcher Fachmann das qualifiziert durchführen kann.
Haftung Risiken Fehler
keine Haftung besteht bei:
geringfügige Gefälligkeiten:
Darunter verstehen wir ( und auch die Versicherungen ) Reparaturen und Hilfeleistungen, die keine spezielle Ausbildung voraussetzen, anders gesagt, die nahezu jeder ausführen könnte.
(Beispiel Blumengiessen)
Hierbei gilt eine Haftung als "unausgesprochen ausgeschlossen"
Gemeinsames "Basteln" fällt auch in diesen Bereich
gemeinsame Reparatur von Geräten, von denen keine bekannte oder erkennbare Gefahr ausgeht.
Damit sind hauptsächlich Geräte / Gegenstände nichtelektrischer Art gemeint, sowie Geräte mit "Schutzkleinspannung", also nicht mit 230 V Netzspannung, sondern mit Batteriebetrieb oder Betrieb mit externem Netzteil unter 48 / 60 V
Geräte, die nur noch DEKO-Zwecken dienen, und die derart vor Verwendung geschützt sind, dass auch eine drite Person diese nicht in Betrieb nehmen kann.
Beispiel: Antike, schöne Stehlampe, deren Kabel entfernt wurde.
Geräte, bei denen Sicherheitsmassnahmen ausser Kraft gesetzt wurden, sind absolut tabu ! (also Temperaturschalter gebrückt,
2 Hand Bedienung "vereinfacht", Abdeckung entfernt)
ACHTUNG:
Wenn es keinen Träger gibt (und keinen Verein oder ähnliches), also nur eine lose Gruppe Menschen, kann die Haftung so gedeutet werden, dass jeder für den anderen mithaftet. Bitte vorsorgen !!!
Haftung nicht vermeidbar
Geräte mit Netzspannung 230 V (aber auch jeder Spannung > Schutzkleinspannung).
Alles, was mit Netzspannung betrieben wird, birgt ein Risiko, dem man gerecht werden muss.
Man muss das erkannte Risiko durch wirksame und dauerhafte Massnahme begrenzen.
Durch einen Fachmann, durch geeignete Geräteprüfung, durch Ausschluss einer Gerätekathegorie
Geräte und Vorrichtungen, bei denen ein Fachmann eine Gefährdung erkennen müsste.
Brennbare Akkus, explosive Bildröhre, giftige Rückstände beim Verbrennen,.... Kühlmittel in Kühlschränken
Also erst nach Rücksprache mit Fachmann oder gar nicht
Geräte und Vorrichtungen, von denen ein erkennbares Risiko (auch von Seiten eines Laien) ausgeht
Dazu zählt die Bremse beim Fahrrad ebenso wie Hächsler, Aktenvernichter (z.B. Haare reinziehen), aber auch eine Mikrowelle, deren Strahlen nicht wirklich messbar sind.
Heckenscheren sind da genau so beliebt, Gasbrenner oder -Heizer.
Benutzung von Anlagen, die z.B. am Arbeitsplatz sicher nicht erlaubt wären
Da wären defekte Leitern, zerbrochene Steckdosenleisten uvm.
Auch ohne Experte für Arbeitssicherheit weiss man so ungefähr, wo Risiken sind. Wenn nicht, Finger weg.
Anlagen und Geräte, die "abgenommen" werden müssen:
Gastherme, Schaltkasten etc:
Finger weg, das ist nix für Repair Cafe
häufige Fehler und Risiken:
Reparatur-Erfolg wichtiger als Sicherheit.
Konkurrenz unter Reparateuren statt Ergänzung bei den Reparateuren
Übersehen von Fehlern durch vorangegangene "Bastelei"
Fehlende oder mangelhafte Endabnahme: z.B. Kabelentlastung fehlt, Gehäuseteile locker, Befestigungen ausgebrochen, Kabel beschädigt,..
Fehlende Abklärung der Zuständigkeit ORGA- Raparateur
Fehlendes Hinzuziehen von Kollegen bei Überforderung
Tolle Formulierungen in den Unterlagen, aber abweichende Handhabung.
Unterlagen, die einander widersprechen, und sich unwirksam machen.
Unterschrift zur Hausordnung gleich bei der Annahme, d.h. keine Zeit für Besucher, es lesen zu können (==> unwirksam)
Mangelnde Dokumentation, kein Aufheben der Laufzettel
Mangelnde Aufklärung der Reparateure seitens der ORGA
Personengruppe statt Verein:
Haftung für jeden und für alles
Aktivitäten, die nicht auf der Veranstaltung stattfinden (nach hause kommen, Reparturen mitnehmen)
Dienstleistung statt miteinander reparieren.
zu professioneller Anspruch nach aussen
Fehlende Aufmerksamkeit bei scheinbar nicht so gefährlichen Geräten (Bremse Fahrrad)
Betriebsablauffehler wie lose Kabel, Rutsch- oder Berührungsgefahr, herumfliegende Teile, offener Laser,
Flugdrohne,
Netzwerk Repair Cafés
München + Umland
Hauser Weg 4
Werkstatteingang im Hof
82131 Oberbrunn-Gauting