So alt wie die Repair Cafes:
Die Diskussion um Haftung, Gültigkeit von Vorschriften, bestehenden Gefahren, aber auch Informationen über Verein oder nicht, Trägeroptionen, sowie die Verantwortung der Organisation im Kontrast zu den Reparateuren.
Die Geräteprüfungen sind ein eigenes Kapitel, sie sind zwingend notwendig, allerdings nicht im Umfang, wie sie eine Betriebsstättenverordnung für bewegliche(ortsveränderliche) Ektrogeräte DIN VDE 0701 0702 vorschreibt.
Wir versuchen hier, auf Risiken und Verantwortung hinzuweisen, sowie die mögliche Haftung
anhand von Beispielen zu klären.
Die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung besteht z.B. über die Anstiftung (günstig) sowie über jede Versicherunggesellschft, die Vereinshaftpflicht anbietet. Auch über einen Träger besteht oft die Möglichkeit, eine bereit vorhandene Versicherung auf das Repair Cafe auszuweiten (billiger als eine eigene Versicherung).
Grundsätzlich besteht bei Repair Cafes die gleiche Haftungs- und Risiko-Lage, wie sie bei den Tauschbörsen und Nachbarschftshilfen seit den 80 er Jahren schon bestand. Erfreulicherweise gibt es nur eine Handvoll Gerichtsverfahren, in denen geklärt werden mussste, ob eine Haftung der Einzelperson oder des Vereins bestehen könnte. Bei grober Fahrlässigkeit gilt immer Haftung. In allen anderen Fällen lässt sich die Haftung durch Sorgsamkeit, Einhaltung einiger Reglen, sowie mit dem Ausschluss einiger Geräte für Reparateure und Veranstalter so weit einschränken, dass selbst bei einem tatsächlichen Schaden (während oder nach der Veranstaltung, Sach- oder Personenschaden) nur noch ein vertretbares, vernünftiges Restrisiko bleibt. Hier kann und muss der Veranstalter für eine Information und Sensibilisierung seiner Mitarbeiter sorgen, aber auch für die Einhaltung der ausgehängten Vereinbarungen (Hausordnung, Sicherheitscharta).
In allen uns bekannten Fällen hat nur eine Rolle gespielt, wie Vorgänge tatsächlich abgelaufen sind, nicht, was in einer tollen Hausordnung stand. Ein Richter lädt sich dazu ein paar Zeugen und macht sich selbst ein Bild, also:
Was dort ausgehängt wird, muss nicht nur Hand und Fuss haben, es muss auch praktiziert werden.
Das geht so weit, das ein Mitarbeiter, der sich wiederholt nicht an die Regeln gehalten hat, sich entweder sofort ändert oder eine andere Aufgabe übernehmen muss. Diese unangenehme Pflicht hat die ORGA leider, und ja, es kommt vor.
Vorurteile und Missverständnisse:
Für die Haftung ist nicht entscheidend, ob eine Hilfe umsonst oder gegen Bezahlung erbracht wurde.
Es ist nicht möglich, mit einer Unterschrift des Besuchers einfach jegliche Haftung zu vermeiden.
Die Organisationsform kann eine erhebliche Rolle spielen, Einzelhaftung kann bei einer Personengruppe gelten.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit lässt sich weder ausschliessen noch durch eine Versicherung abdecken.
Für einen Schaden kann je nach Umständen haften: Der Monteur, die ORGA, der Träger, oder jeder Mitarbeiter.
Aber es ist auch möglich, dass der Besucher oder sogar Dritte sowohl geschädigt werden wie auch haften kann.
Gefahrenquellen-Sammlung:
Alle Elektromaschinen, die für die Werkstatt gedacht sind:
Bohrmaschine, Schleif- Fräs- , Stichsäge, Kreissäge, Heissluft, Druckluft
Alle Geräte, die medizinischen Zweck haben (Inhalator, Blutdruckgerät,...)
Alle Geräte, deren korrekte Funktion mit vorhandenen Mitteln nicht überprüft werden kann
Mikrowelle, Inhalator, Funkverstärker, geschlossene Kühl- oder Heizkreisläufe, Elektrische Fliegenkiller
Geräte, die Haare oder Kleidung "einziehen" können:
Aktenvernichter, Laubhächsler, Gebläse, Wurstmaschine (Wolf), Getreidemühlen, Kaffemühlen, Mixer,....
Geräte, bei deren Betrieb man sich einklemmen kann:
Garagentor, Dampfmaschine, Autoscheibenwischer,...
Geräte, die Schnittverletzungen versursachen können:
Mixer, Kaffemühle, Asthächsler, Heckenscheren, Rasentrimmer, Astscheren,....
Geräte, die Hitze, chemische Belastung oder schädliche Strahlung erzeugen (laser, Mikrowelle, Magnetfeld, Hochfrequnz, Lautstärke, Hochspannung,u.v.m. oder mit
Treibstoffen Chemikalien versorgt/betrieben werden
Heissluftgebläse, Fön, Herd, Wasserkocher, Kaffemaschine, Energiesparlampen, Stromgenerator, Laser, Mikrowelle
Rotationsmaschinen:
Schwingschleifer, Massagegeräte, alle Geräte mit schnellaufenden Wellen, von denen sich etwas lösen könnte.
Besonders beanspruchte Geräte:
Alle Geräte, bei denen Alterung besonders sicher zu Isolationsschäden, defekten Kabelbefestigungen und anderen Probleme mit sprödem Material führen. Heizdecken, Massageauflagen. Aber auch Geräte. die Witterungseinflüssen oder dauerndem Wasserdruck, permanent wechselnder Hitze / Kälte oder anderen zerstörerischen Einflüssen aushalten müssen.
Fahrradbremse Ventilatoren Rasenmäher Laser Quadkopter Gasbrenner Rattenfallen
Alle Geräte aller Schutzklassen mit mehr als Schutzkleinspannung also mehr als (48 bis) 60 Volt
auch als Netzspannung 230 V bezeichnet (auch 110 V eingeschlossen) natürlich auch bei noch mehr Spannung
Alle Geräte mit Schutzkleinspannung , sofern sie mit grossen Kondenstoren oder Hochspannungstransformatoren ausgestattet sind, besonders auch Elektro-Antriebssysteme.
Das heisst nur, dass von diesen Geräten eine bekannte Gefahr ausgeht.
Dieser muss man mit geeigneten Massnahmen begegnen - oder aber die Reparatur
mit Verweis auf die Gefahr (und die fehlende Möglichkeit zur Abwendung / Überprüfung) ablehnen.
Da ist oft der Tip wertvoller, welcher Fachmann das qualifiziert durchführen kann.
Haftung Risiken Fehler
keine Haftung besteht bei:
geringfügige Gefälligkeiten:
Darunter verstehen wir ( und auch die Versicherungen ) Reparaturen und Hilfeleistungen, die keine spezielle Ausbildung voraussetzen, anders gesagt, die nahezu jeder ausführen könnte.
(Beispiel Blumengiessen)
Hierbei gilt eine Haftung als "unausgesprochen ausgeschlossen"
Gemeinsames "Basteln" fällt auch in diesen Bereich
gemeinsame Reparatur von Geräten, von denen keine bekannte oder erkennbare Gefahr ausgeht.
Damit sind hauptsächlich Geräte / Gegenstände nichtelektrischer Art gemeint, sowie Geräte mit "Schutzkleinspannung", also nicht mit 230 V Netzspannung, sondern mit Batteriebetrieb oder Betrieb mit externem Netzteil unter 48 / 60 V
Geräte, die nur noch DEKO-Zwecken dienen, und die derart vor Verwendung geschützt sind, dass auch eine drite Person diese nicht in Betrieb nehmen kann.
Beispiel: Antike, schöne Stehlampe, deren Kabel entfernt wurde.
Geräte, bei denen Sicherheitsmassnahmen ausser Kraft gesetzt wurden, sind absolut tabu ! (also Temperaturschalter gebrückt,
2 Hand Bedienung "vereinfacht", Abdeckung entfernt)
ACHTUNG:
Wenn es keinen Träger gibt (und keinen Verein oder ähnliches), also nur eine lose Gruppe Menschen, kann die Haftung so gedeutet werden, dass jeder für den anderen mithaftet. Bitte vorsorgen !!!
Haftung nicht vermeidbar
Geräte mit Netzspannung 230 V (aber auch jeder Spannung > Schutzkleinspannung).
Alles, was mit Netzspannung betrieben wird, birgt ein Risiko, dem man gerecht werden muss.
Man muss das erkannte Risiko durch wirksame und dauerhafte Massnahme begrenzen.
Durch einen Fachmann, durch geeignete Geräteprüfung, durch Ausschluss einer Gerätekathegorie
Geräte und Vorrichtungen, bei denen ein Fachmann eine Gefährdung erkennen müsste.
Brennbare Akkus, explosive Bildröhre, giftige Rückstände beim Verbrennen,.... Kühlmittel in Kühlschränken
Also erst nach Rücksprache mit Fachmann oder gar nicht
Geräte und Vorrichtungen, von denen ein erkennbares Risiko (auch von Seiten eines Laien) ausgeht
Dazu zählt die Bremse beim Fahrrad ebenso wie Hächsler, Aktenvernichter (z.B. Haare reinziehen), aber auch eine Mikrowelle, deren Strahlen nicht wirklich messbar sind.
Heckenscheren sind da genau so beliebt, Gasbrenner oder -Heizer.
Benutzung von Anlagen, die z.B. am Arbeitsplatz sicher nicht erlaubt wären
Da wären defekte Leitern, zerbrochene Steckdosenleisten uvm.
Auch ohne Experte für Arbeitssicherheit weiss man so ungefähr, wo Risiken sind. Wenn nicht, Finger weg.
Anlagen und Geräte, die "abgenommen" werden müssen:
Gastherme, Schaltkasten etc:
Finger weg, das ist nix für Repair Cafe
häufige Fehler und Risiken:
Reparatur-Erfolg wichtiger als Sicherheit.
Konkurrenz unter Reparateuren statt Ergänzung bei den Reparateuren
Übersehen von Fehlern durch vorangegangene "Bastelei"
Fehlende oder mangelhafte Endabnahme: z.B. Kabelentlastung fehlt, Gehäuseteile locker, Befestigungen ausgebrochen, Kabel beschädigt,..
Fehlende Abklärung der Zuständigkeit ORGA- Raparateur
Fehlendes Hinzuziehen von Kollegen bei Überforderung
Tolle Formulierungen in den Unterlagen, aber abweichende Handhabung.
Unterlagen, die einander widersprechen, und sich unwirksam machen.
Unterschrift zur Hausordnung gleich bei der Annahme, d.h. keine Zeit für Besucher, es lesen zu können (==> unwirksam)
Mangelnde Dokumentation, kein Aufheben der Laufzettel
Mangelnde Aufklärung der Reparateure seitens der ORGA
Personengruppe statt Verein:
Haftung für jeden und für alles
Aktivitäten, die nicht auf der Veranstaltung stattfinden (nach hause kommen, Reparturen mitnehmen)
Dienstleistung statt miteinander reparieren.
zu professioneller Anspruch nach aussen
Fehlende Aufmerksamkeit bei scheinbar nicht so gefährlichen Geräten (Bremse Fahrrad)
Betriebsablauffehler wie lose Kabel, Rutsch- oder Berührungsgefahr, herumfliegende Teile, offener Laser,
Flugdrohne,
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